Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, sind verpflichtet die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen.
Die Voraussetzungen auf einen Anspruch zu erfüllen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Krankenkasse wechseln und sparen Die Grundleistungen der Krankenkasse sind einheitlich und unterscheiden sich höchstens in der Servicequalität und in der Höhe der Prämien. Wechseln Sie die Krankenkasse für die Grundversicherung und können Sie für die gleichen Leistungen weniger bezahlen. Durch eine Erhöhung Ihrer Franchise können Sie ihre Prämie reduzieren. Bei Arbeitstätigkeit, ist ein Versicherungsnehmer im Allgemeinen durch seinen Arbeitgeber gegen Unfall geschützt.
Die obligatorische Grundversicherung kann jährlich auf den 31. Dezember gewechselt werden. Bis spätestens am 30. November muss die Kündigung bei der bestehenden Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Personen mit einer ordentlichen Franchise haben zusätzlich die Möglichkeit die Grundversicherung auf den 30. Juni zu wechseln. Die freiwillige Zusatzversicherung ist je nach den vertraglichen Bestimmungen kündbar. Aber Vorsicht: Bei Kündigung einer Zusatzversicherung, ist nicht garantiert, dass Sie diese später wieder abschliessen können.