Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer wird vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen abgesichert. Im Obligationenrecht Art. 41 steht geschrieben, dass “Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.” Man haftet demnach mit seinem Gesamtvermögen sollte solch eine Schadensforderung entstehen. Aus diesem Grund ist es ratsam eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der notwendigsten Versicherungen, die man in der Schweiz haben sollte. Sie versichert verursachte Personen – und Sachschäden gegenüber Dritten, sofern diese berechtigt sind. Ebenfalls schützt die Privathaftpflicht unberechtigte Ansprüche, die Dritte an Sie stellen bzw. stellen könnten, zurück zu weisen. Somit fungiert die Privathaftpflichversicherung als indirekter Rechtsschutz. Versichert werden Einzelpersonen (Single-Tarif) oder
Familien (Family-Tarif). Schäden können je nach Anbieter und Prämie, die veranschlagt bzw. nach einer Beratung vereinbart wird, meist bis zu 10 Millionen CHF versichert werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es in der Versicherungssumme und daraus resultierend in der Prämie, die Sie zu bezahlen haben, stark variierende Angebote gibt!.